Leitfaden aktualisiert im Juli 2026
Wer mit Sprache kreativ umgeht, kann gute Texte produzieren und dabei alle Geschlechter ansprechen. Viele Formulierungen kann man so wählen, dass sich Frauen, Männer und Menschen mit diversem Geschlecht gleichermaßen angesprochen fühlen. Abwechselnd die weibliche und die männliche Form zu verwenden kann verblüffen, auf die Thematik aufmerksam machen und hat den Vorteil einer gut les- und hörbaren Sprache.
Die durchgängige Verwendung von Schreibweisen wie Binnen-I, Schrägstrich, Genderstern, Genderdoppelpunkt oder Unterstrich kann manchmal passen – zum Beispiel dann, wenn man in einem Image-Folder oder in Fachtexten betonen möchte, dass einem das Thema wichtig ist. Allerdings sollte dabei bedacht werden:
- Audiovisuelle Medien können Sonderzeichen nicht umsetzen.
- Barrierefreiheit: Screenreader lesen Genderstern, Doppelpunkt oder Binnen-I oft unverständlich vor und benachteiligen damit Menschen mit Sehbehinderung.
- Orthografie: Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt Genderstern, Doppelpunkt, Binnen-I und Unterstrich ausdrücklich nicht, da sie nicht zu den Satz- und Wortzeichen der deutschen Sprache gehören.
- Behörden und öffentlicher Bereich: In Österreich haben mehrere Bundesländer (z. B. Niederösterreich, Steiermark) sowie der Nationalrat Gendersonderzeichen in offiziellen Texten verboten. Auch das Bundeskanzleramt empfiehlt stattdessen Paarformen und neutrale Formulierungen. Wer Texte für den öffentlichen Bereich verfasst, sollte die jeweils gültigen Regelungen kennen.
Es gilt also wie bei allen Texten: Auf die Zielgruppe achten, mediengerecht schreiben. Wenn wir eine Presseaussendung schreiben, verwenden wir keine 10-Zeilen-langen Schachtelsätze. Wenn wir für das Web schreiben, achten wir darauf, dass auch Suchmaschinen unsere Texte finden. Wenn wir für Radio oder Fernsehen schreiben, formulieren wir gut sprech- und hörbare Sätze. Und wenn wir für alle Geschlechter schreiben, sprechen wir alle Geschlechter an – nicht mit Brachialgewalt, sondern so einfühlsam wie möglich. Wir wollen schließlich, dass unsere Botschaften auch ankommen.
Möglichkeiten, Texte geschlechtergerecht zu gestalten
1. Binnen-I
AbsenderInnen, TechnikerIn, KonsumentIn, BürgermeisterInnen …
Vorteil: Texte bleiben kurz.
Nachteil: Durchgängig verwendet sind Texte oft schlecht lesbar; nicht für audiovisuelle Medien geeignet; Barrierefreiheit eingeschränkt; vom Rat für deutsche Rechtschreibung nicht empfohlen.
Achtung – Weglassprobe: Wenn das „In(nen)“ wegfällt, muss ein sinnvolles, grammatikalisch korrektes Wort übrig bleiben:
der/die ÄrztIn, der/die PädagogInnen → der Ärzt, der Pädagog → nicht ok!
2. Schrägstrich
der/die Arbeiter/in, der/die Techniker/in, die Kolleg/inn/en, die/der Studierende …
Vorteil: Texte bleiben kurz.
Nachteil: Durchgängig verwendet sind die Texte oft schlecht lesbar; nicht für audiovisuelle Medien geeignet.
Tipp: Im Plural ist die Formulierung oft einfacher:
die Kolleg/inn/en (im Singular wäre laut Weglassprobe nicht möglich: der/die Kolleg/in)
Achtung – Weglassprobe gilt auch hier.
3. Genderstern, Genderdoppelpunkt, Unterstrich (Gender-Gap)
Bürgerinnen, Bürger:innen, Bürgerinnen …
Diese neueren Schreibweisen sollen ausdrücklich auch nicht-binäre und diverse Geschlechtsidentitäten sichtbar machen – das unterscheidet sie vom Binnen-I und Schrägstrich.
Vorteil: Inklusiv gegenüber allen Geschlechtsidentitäten.
Nachteil: Vom Rat für deutsche Rechtschreibung nicht empfohlen; nicht für audiovisuelle Medien geeignet; stark eingeschränkte Barrierefreiheit; in vielen Behördentexten in Österreich untersagt.
4. Vollständige Paarform
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Ärztinnen und Ärzte, die Ärztin, der Arzt, die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer …
Vorteil: Auch für audiovisuelle Medien geeignet; gut lesbar; vom Bundeskanzleramt und vielen Leitfäden empfohlen.
Nachteil: Texte werden sehr lang – durchgängig verwendet daher für Printmedien weniger geeignet.
5. Umformulierung
Durch geschickte Umformulierung lassen sich Genderprobleme oft elegant umgehen:
| Ursprüngliche Formulierung | Umformulierung |
| BewerberInnen wenden sich bitte an … | Für Ihre Bewerbung wenden Sie sich bitte an … |
| AbsolventInnen des Kurses sind berechtigt … | Nach dem Absolvieren des Kurses sind Sie berechtigt … |
| alle TeilnehmerInnen … | alle, die teilnehmen / teilgenommen haben … |
| Für die Anmeldung müssen sich ArbeitnehmerInnen … melden | Für die Anmeldung muss … gemeldet werden. |
Achtung: Die Passivform wirkt oft „amtsdeutsch“ und behäbig!
6. Partizipien und neutrale Sammelbezeichnungen
die Studentinnen und Studenten → die Studierenden
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer → die Teilnehmenden
Lehrerinnen und Lehrer → Lehrkräfte
Ärztinnen und Ärzte → ärztliches Personal
Vorteil: Gut lesbar, gut hörbar, inklusiv und barrierefrei, daher besonders zu empfehlen.
7. Funktionsbezeichnung statt Personenbezeichnung
SekretärIn → Sekretariat
GeschäftsführerIn → Geschäftsführung
Hinweis: Drittes Geschlecht / Divers
Seit dem Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2018 ist in Österreich ein drittes Geschlecht rechtlich anerkannt. Zeitgemäße Texte – insbesondere im rechtlichen, behördlichen oder sozialen Bereich – sollten daher nicht mehr ausschließlich von „Frauen und Männern“ sprechen, sondern die Vielfalt der Geschlechter berücksichtigen. Neutrale und partizipiale Formulierungen sind hier besonders geeignet.